Promocura GmbH — Voice-AI-Plattform · Stand: März 2026
1.1 Diese Nutzungsbedingungen werden Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Promocura GmbH, Mühlgasse 3, 97230 Estenfeld (“Anbieter”) und gewerblichen Kunden des Anbieters (“Kunden”), insbesondere bezüglich der Lizenzierung der KI-gestützten Voice-AI-Plattform des Anbieters (“Vertragssoftware”).
1.2 Für die Nutzung der Vertragssoftware und der über die Vertragssoftware angebotenen Dienstleistungen gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.3 Diese Nutzungsbedingungen finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Die Nutzung der Vertragssoftware steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung.
2.1 Verträge mit dem Anbieter kommen durch Registrierung des Kunden auf der Plattform und Annahme dieser Nutzungsbedingungen zustande. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Mit dem Kunden gilt der elektronische Kommunikationsweg als vereinbart.
2.2 Qualitätsanforderungen oder sonstige Leistungsanforderungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogen und vom Anbieter vorbehaltlos bestätigt wurden.
2.3 Vom Anbieter herausgegebene Werbemittel oder Angaben auf Webseiten werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.1 Die Vertragssoftware besteht aus einer KI-gestützten Voice-AI-Plattform, die administrative telefonische Aufgaben in Unternehmen unterstützen kann. Hierzu gehören insbesondere die Entgegennahme eingehender Anrufe, die Echtzeit-Transkription von Gesprächsinhalten, die Terminplanung, die Qualifizierung von Anfragen und die Erstellung von Gesprächszusammenfassungen. Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2 Die Bereitstellung der Vertragssoftware erfolgt als Cloud-Anwendung (“SaaS”). Der Anbieter stellt die serverseitige Infrastruktur zur Verfügung. Für die clientseitige Infrastruktur ist der Kunde selbst verantwortlich.
3.3 Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung von Audioaufnahmen. Die Verarbeitung von Gesprächsinhalten erfolgt in Echtzeit als Speech-to-Text-Transkription. Ausschließlich die Texttranskripte und zugehörige Metadaten werden gespeichert.
3.4 Betaversionen. Der Kunde ist sich bei Verwendung einer als “Betaversion” gekennzeichneten Vertragssoftware darüber bewusst, dass diese noch fehlerhaft sein kann. Der Kunde nutzt Betaversionen in eigener Verantwortung. Der Anbieter übernimmt insoweit keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters.
4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, widerrufliche, nicht übertragbare Recht ein, die Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht an Dritte unterlizenzierbar.
4.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vertragssoftware stetig weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen.
4.3 Unbeschadet der im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte behält der Anbieter alle Rechte an der Vertragssoftware.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Vertragssoftware an sieben Tagen pro Woche jeweils 24 Stunden täglich mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresdurchschnitt bereit.
Wartung: Regelmäßige Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Geplante Wartungsarbeiten werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt und vorzugsweise außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Planmäßige Wartungsfenster gelten nicht als Verfügbarkeitsausfall.
Ausschluss: Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Naturkatastrophen, Angriffe Dritter, Störungen der Telekommunikationsnetze) sowie zulässige Nichtverfügbarkeit unberücksichtigt.
Für den Fall, dass die prozentuale tatsächliche Verfügbarkeit die garantierte Verfügbarkeit von 99% unterschreitet, ist der Kunde berechtigt, eine Gutschrift des doppelten Prozentbetrags der tatsächlichen Unterschreitung zu fordern. Dieser Prozentbetrag wird von der monatlichen Pauschale in Abzug gebracht.
Die Gutschrift ist bei sonstigem Verfall des Anspruchs binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Nichteinhaltung via E-Mail anzufordern. Eine andere Verwendung der Gutschrift (insbesondere Barauszahlung) ist ausgeschlossen.
Die Parteien vereinbaren die folgenden Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern:
| Klasse | Beschreibung | Reaktionszeit |
|---|---|---|
| Klasse 1 (Kritisch) | Die Nutzung der Vertragssoftware ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. | 24 Stunden |
| Klasse 2 (Erheblich) | Die zweckmäßige Nutzung ist ernstlich eingeschränkt, lässt aber eine Weiterverwendung zu. | 72 Stunden |
| Klasse 3 (Gering) | Die zweckmäßige Nutzung ist leicht eingeschränkt. | 4 Wochen |
| Klasse 4 (Unerheblich) | Die Nutzung ist ohne Einschränkung möglich. | 8 Wochen |
Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum bis zum Beginn der Fehlerbehebung (Bearbeitungsstart), nicht die Dauer der Behebung selbst. Die Fehlerbehebung hat nach Beginn ohne unnötigen Aufschub unter Einsatz angemessener Ressourcen bis zum Abschluss fortzusetzen.
Die Zeiten beziehen sich auf die Servicezeiten des Anbieters: Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr (MEZ), ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage.
Der Kunde hat Fehler unverzüglich per E-Mail an support@promocura.de zu melden. Die Meldung hat eine Problembeschreibung, den Zeitpunkt des Auftretens, die betroffenen Komponenten sowie nach Möglichkeit Screenshots oder Videos zu enthalten.
Der Anbieter stellt einen E-Mail-Support zur Unterstützung bei technischen Problemen zur Verfügung. Supportleistungen und allgemeine Beratungsleistungen erbringt der Anbieter nach entsprechender Vereinbarung und ggf. gegen gesonderte Vergütung.
7.1 Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde wird die Leistungen des Anbieters nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen nutzen und alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beachten, insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Telekommunikationsrecht, der EU-KI-Verordnung und etwaige berufsrechtliche Schweigepflichten.
7.2 Verantwortung für KI-Inhalte. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, die durch seine Nutzung der Vertragssoftware erzeugt, verbreitet oder verarbeitet werden, allein verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die generierten Gesprächsprotokolle und Transkripte regelmäßig zu überprüfen und haftet selbst für rechtsverbindliche Aussagen oder Zusagen, die im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware gemacht werden.
7.3 Einwilligungen. Soweit für die Nutzung der Vertragssoftware eine Einwilligung betroffener Personen erforderlich ist (z.B. Information über den Einsatz eines KI-Assistenten zu Gesprächsbeginn), hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Einwilligung wirksam eingeholt wird. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Einholung oder den Nachweis solcher Einwilligungen zu prüfen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
7.4 Sensible Daten. Dem Kunden ist bewusst, dass er bei der Nutzung der Vertragssoftware sorgfältig darauf achten muss, welche Informationen der KI übermittelt werden. Bei sensiblen Prozessen ist der Kunde verpflichtet, geeignete Sicherheitsmaßnahmen in den Dialogfluss einzubauen.
7.5 Sicherungskopien. Dem Kunden obliegt es, regelmäßig Sicherungskopien der in der Vertragssoftware erfassten Daten anzufertigen.
Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nutzung der Vertragssoftware folgende Nutzungsverbote eingehalten werden:
9.1 Der Anbieter setzt im Rahmen der Leistungserbringung Systeme mit Künstlicher Intelligenz (“KI-Systeme”) ein. Die Vertragssoftware basiert auf KI-gestützter Sprachverarbeitung und nutzt hierfür Dienste von Drittanbietern (insbesondere ElevenLabs für Voice-AI und LLM-Verarbeitung, Twilio für Telefonie-Infrastruktur).
9.2 Keine Unfehlbarkeit. Die Vertragssoftware liefert keine unfehlbaren Inhalte und Gesprächsprotokolle. Jede Ausgabe der Vertragssoftware muss vom Kunden überprüft und verifiziert werden. Der Anbieter haftet nicht für fehlerhafte, missverständliche oder unpassende Gesprächsinhalte, die durch die Vertragssoftware generiert werden.
9.3 Keine fachkundige Kommunikation. Die Vertragssoftware ersetzt keine fachkundige persönliche Kommunikation. Sie dient ausschließlich der Unterstützung standardisierter Kommunikationsprozesse. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage der von der Vertragssoftware übermittelten Gesprächsinhalte trifft.
9.4 KI-Verordnung. Soweit Leistungen des Anbieters KI-Systeme beinhalten, die der EU KI-Verordnung oder sonstiger KI-Regulierung unterliegen, wird der Anbieter notwendige Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen gegen gesonderte Vergütung anbieten. Der Kunde ergreift die nach Art. 4 KI-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sein Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt.
10.1 Der Anbieter wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften einhalten, insbesondere die der DSGVO und des BDSG.
10.2 Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Vertragssoftware aus datenschutzrechtlicher Sicht verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine rechtliche Prüfung oder Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden initiierten Verarbeitung.
10.3 Der Anbieter wird hinsichtlich der Bereitstellung der Vertragssoftware als Auftragsverarbeiter tätig. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 1) ist integraler Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und diesen Nutzungsbedingungen gehen die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor.
11.1 Vertraulichkeit. Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Die Parteien werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen treffen und alle Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend verpflichten.
11.2 Berufsgeheimnisschutz (§ 203 StGB). Der Anbieter ist sich bewusst, dass die Vertragssoftware unter anderem von Berufsgeheimnisträgern im Sinne von § 203 StGB eingesetzt werden kann, insbesondere von Ärzten, Steuerberatern und Notaren. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Mitarbeiter und Sub-Auftragsverarbeiter, die Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Daten haben, nach § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB i.V.m. § 53 StPO zur Geheimhaltung zu verpflichten.
11.3 Referenz. Der Anbieter darf nach Abstimmung mit dem Kunden mit der Kundenbeziehung werben. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit für die Zukunft widersprechen.
12.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Lizenzgebühren gemäß dem bei der Registrierung gewählten Tarif. Die Abrechnung erfolgt pauschal als monatliche oder jährliche Gebühr. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Preisplan.
12.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.3 Die Lizenzgebühren sind jeweils im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe.
12.4 Zahlungsverzug. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach entsprechender Androhung den Zugang zur Vertragssoftware vorübergehend zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
12.5 Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit ist der Anbieter berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes vorzunehmen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vorab mitgeteilt.
13.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vertragssoftware während einer Testphase von 14 Tagen kostenfrei zu nutzen.
13.2 Automatische Umwandlung. Nach Ablauf der 14-tägigen Testphase wird das Konto des Kunden automatisch in den bei der Registrierung gewählten kostenpflichtigen Tarif umgewandelt, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kündigt. Der Kunde wird bei der Registrierung und während der Testphase prominent auf die automatische Umwandlung hingewiesen.
13.3 Die Kündigung der Testphase kann jederzeit per E-Mail an support@promocura.de erfolgen.
14.1 Der Anbieter wird die Vertragssoftware mit der branchenüblichen Sorgfalt pflegen und aktualisieren. Es wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der durch die KI generierten Inhalte übernommen.
14.2 Der Kunde hat dem Anbieter Art und Auftreten jeglicher Sachmängel unverzüglich anzuzeigen. Der Anbieter wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen.
14.3 Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware beruhen.
14.4 Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwölf (12) Monaten.
14.5 Der Anbieter haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung.
15.1 Hat der Anbieter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Anbieter beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichtverletzung) und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das gegenständliche Vertragsjahr anfallenden Vergütung.
15.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15.3 Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung von Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden entstanden sind.
15.4 Datenverlust. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
16.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wurde.
16.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail an support@promocura.de).
16.4 Daten bei Vertragsende. Es obliegt dem Kunden, die Kundendaten rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit mithilfe der Exportfunktion zu exportieren. 30 Tage nach Vertragsende wird der Anbieter die Kundendaten endgültig löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Der Kunde darf nur gegen Forderungen des Anbieters mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend gemacht werden.
18.1 Änderungen. Der Anbieter kann für den Kunden zumutbare Änderungen dieser Nutzungsbedingungen vornehmen. Änderungen werden Vertragsinhalt, wenn sie dem Kunden per E-Mail mitgeteilt wurden und der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Anbieter wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.
18.2 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
18.3 Anwendbares Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
18.4 Gerichtsstand. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.
18.5 Mitgeltende Dokumente: